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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Verletzung der Beratungspflicht nicht immer schädlich

    | Als Architekt haben sie umfangreiche vertragliche Nebenpflichten. Dazu zählt auch die allseits bekannte Beratungspflicht. Das Risiko ist hoch. Verletzen Sie eine Ihrer Beratungspflichten (zum Beispiel zur Wirtschaftlichkeit oder Genehmigungsfähigkeit der Planung) und entsteht dem Bauherrn daraus ein Schaden, führt das meist zur Haftung. |