01.08.2002 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Verletzung der Beratungspflicht nicht immer schädlich
| Als Architekt haben sie umfangreiche vertragliche Nebenpflichten. Dazu zählt auch die allseits bekannte Beratungspflicht. Das Risiko ist hoch. Verletzen Sie eine Ihrer Beratungspflichten (zum Beispiel zur Wirtschaftlichkeit oder Genehmigungsfähigkeit der Planung) und entsteht dem Bauherrn daraus ein Schaden, führt das meist zur Haftung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig