01.11.2001 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Vertragsstrafe wegen Planungsverzögerung abwehren
| Bei vielen Baumaßnahmen ist es leider üblich geworden, dass Bauherrn auch in Planungsverträge Vertragsstrafen aufnehmen. Als Planer wissen Sie aber nur zu gut, dass viele Verzögerungen auf fehlenden oder zögerlichen Entscheidungen des Bauherrn oder anderer Beteiligter basieren. Um sich vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen, sollten Sie vier Maßnahmen ergreifen: |
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