01.11.2006 | Vertragsrecht
VOB 2006 ist in Kraft
Kurz vor Redaktionsschluss ist die Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B, Ausgabe 2006 vom 4. September 2006 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden (Ausgabe Nr. 196 vom 18. Oktober 2006, S. 6738 ff.).
Wichtig: Das kann unmittelbare Konsequenzen für Ihre Berufsausübung haben. Viele Bauverträge enthalten nämlich die Klausel: „Anwendung findet die VOB/B in ihrer aktuellen Fassung“. Hier werden von jetzt an auch die Neuregelungen in der VOB/B 2006 automatisch Bestandteil des Vertrags.
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 2 | ID 95758