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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Widerspruch gegen Baugenehmigung ist Bauherrnsache

    | Baugenehmigungen enthalten oft eine Reihe Auflagen, die Mehrkosten auslösen oder die Grundstücksausnutzung einschränken. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wer gegen eine erteilte Baugenehmigung Widerspruch einreichen muss. Unsere Antwort: Das ist Aufgabe des Bauherrn, nicht die Ihre. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Rechtsberatungsgesetz. Ihre Aufgabe ist es, Ihren Auftraggeber zu beraten, zu welchen Punkten und mit welcher Begründung Widerspruch eingelegt werden sollte. Teilen Sie Ihrem Auftraggeber außerdem mit, wie Sie die Erfolgsaussichten des Widerspruchs beurteilen. |