01.06.2001 · Fachbeitrag · Vertretungsrecht
Die Vollmacht des Architekten
| Sie könnten eine Bank ausrauben, aber Sie dürfen es natürlich nicht. Machen Sie es trotzdem, werden Sie bestraft. Bei der Vollmacht ist es ähnlich. Sie können Aufträge vergeben und Verträge ändern, aber nicht immer dürfen Sie das auch. Nur wenn Sie durch den Bauherrn bzw. Ihren Auftraggeber dazu bevollmächtigt sind, dürfen Sie für diesen Verpflichtungen eingehen. Und wenn nicht, werden Sie auch hier „bestraft“. Sie zahlen dann nämlich unter Umständen selbst den Werklohn oder schulden Schadenersatz. |
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