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  • 01.12.2005 | VOB

    Architekten und Baufirmen müssen die VOB beherrschen

    Nun ist es endgültig gerichtlich geklärt. Architekten und Ingenieure müssen die VOB beherrschen und ihren Auftraggeber diesbezüglich ausreichend informieren. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung zwar klargestellt, dass Sie keine schwierigen Rechtsfragen lösen müssen. Wenn aber solche anstehen, müssen Sie Ihrem Auftraggeber empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.  

    Unser Tipp: Das OLG hat ferner festgestellt, dass auch gewerblich tätige Unternehmer die VOB beherrschen müssen, wenn sie als Vertragsgrundlage vereinbart ist. Die im Tagesgeschäft üblichen Ausreden der Firmenbauleiter müssen Sie sich also nicht mehr gefallen lassen. (Urteil vom 27.4.2005, Az: 4 U 64/02) (Abruf-Nr. 053342)  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 1 | ID 95779