01.12.2001 · Fachbeitrag · VOB/A
Haftet der Planer für Fehler im Vergabevorschlag?
| Auseinandersetzungen bei der Vergabe von Bauaufträgen häufen sich. Öffentliche, und vermehrt auch private Auftraggeber erwarten von Architekten und Ingenieuren, dass sie sämtliche Fragestellungen in Bezug auf die Anbieter klären und einen abschließenden Vergabevorschlag vorlegen, der auch die Rechtsfragen nach VOB/A umfassend berücksichtigt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die an Sie gerichteten Anforderungen jetzt auf ein realistisches Maß zurückgeschraubt (Urteil vom 30.1.2001, Az: 13 U 4744/00): Sind Sie lediglich mit den Grundleistungen nach HOAI beauftragt, müssen Sie die mit einer Vergabe anstehenden Rechtsfragen nicht prüfen, so das OLG. Schlagen Sie ein Unternehmen zur Vergabe vor und beauftragt der Auftraggeber anschließend diese Firma, muss er sich vor der Vergabe selbst ein Urteil über die Rechtmäßigkeit seiner Auftragsvergabe bilden. Unterlässt er das und stellt sich später ein Verstoß gegen das Vergaberecht heraus, was zu einer Kürzung oder Streichung von Fördermitteln führt, kann der Auftraggeber Sie nicht haftbar machen. |
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