01.02.2010 | VOB/B
Pflichten der Bauleitung beim Subunternehmereinsatz
Ein Auftraggeber stimmt einem - im Angebot nicht explizit benannten - Nachunternehmereinsatz durch seinen Auftragnehmer konkludent zu, wenn er
- auf Baustellenbesprechungen zur Kenntnis nimmt, dass der Auftragnehmer einen Subunternehmer einsetzen will,
- die vom Auftragnehmer überreichte Namensliste der Mitarbeiter dieses Sub nebst Anmeldeformularen für deren Zugang zur Baustelle entgegennimmt, und
- an der Einholung von Zugangsnachweisen für die Arbeiter der Sub mitwirkt.
Das hat das Oberlandesgericht Celle rechtskräftig entschieden.
Unser Tipp: Klären Sie mit Ihrem Auftraggeber, ob er damit einverstanden ist, dass ausführende Unternehmen Sub einsetzen. Bitten Sie ihn um eine schriftliche Entscheidung. Dulden Sie auf keinen Fall den Sub-Einsatz erst eine Zeit lang, bevor Sie offiziell an Ihren Auftraggeber herantreten. Der Schuss kann für Sie und Ihre Bauleitung nur nach hinten losgehen. (Beschluss vom 7.7.2009, Az: 14 U 45/09) (Abruf-Nr. 100333)
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 1 | ID 133248