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  • 01.06.2007 | VOF

    Bieter-Information über Gewichtung der Auftragskriterien

    Anscheinend hat es sich noch nicht überall herumgesprochen, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren seit dem 1. November 2006 die neue VOF 2006 beachtet werden muss. Neu ist darin unter anderem die Pflicht des Auftraggebers, in der Bekanntmachung darzulegen, wie er die verschiedenen Auftragskriterien gewichtet (§ 16 Absatz 2 Satz 2 VOF). Unterlässt der Auftraggeber eine solche Gewichtung, hat ein Nachprüfungsantrag unterlegener Bieter große Aussicht auf Erfolg. In einem Verfahren vor der Vergabekammer Münster hat das drittplatzierte Planungsbüro zum Beispiel erreicht, dass das Bewerbungsverfahren der Bieter, die in die engere Wahl gekommen waren, wiederholt werden muss.  

    Wichtig: Bis vor der Neuregelung der VOF 2006 reichte es, wenn der öffentliche Auftraggeber die Wertungskriterien „in der Reihenfolge ihrer Priorität“ veröffentlichte. Das ist auch in der VOF 2006 noch zulässig – allerdings nur im Ausnahmefall. Dann muss der öffentliche Auftraggeber den Bietern nachvollziehbare Gründe dafür nennen, warum er von einer konkreten Gewichtung absieht und sich stattdessen für eine absteigende Reihenfolge entscheiden will. (Beschluss vom 30.3.2007, Az: VK 4/07) (Abruf-Nr. 071778)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 3 | ID 111632