01.08.2007 | VOF
Im Angebot auch die Sub-Subunternehmer benennen
Wenn Ihre Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag nur an den Formalien scheitert, ist das mehr als ärgerlich. Die Vergabekammer (VK) Sachsen hat jetzt ein Planungsbüro von einem Vergabeverfahren (Generalplanungsauftrag) ausgeschlossen, weil es bei dem geforderten „Verzeichnis der Nachunternehmer“ die Sub-Sub-Unternehmer nicht aufgeführt hatte. Das Argument des Büros, der Auftraggeber habe eine „ausführliche Übersicht der Nachunternehmer“ nicht explizit verlangt, überzeugte die VK nicht. (Beschluss vom 15.3.2007, Az: 1/SVK/007-07) (Abruf-Nr. 072290)
Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 2 | ID 111660