01.08.2007 | VOF
Nachweis der Verfügbarkeit vor Ort
Ein öffentlicher Auftraggeber, der eine „verstärkte Präsenz“ des Planungsbüros zu einem Wertungskriterium erheben will, muss näher erläutern, was er darunter versteht und wie Bewerber nachweisen können, dass sie diese Anforderungen erfüllen. Das Kriterium darf nicht dazu führen, dass ortsansässige Bewerber bevorzugt werden. Das hat die Vergabekammer (VK) Sachsen entschieden. Das VK fordert von Auftraggebern Folgendes:
- Der Auftraggeber muss festlegen, welches Maß an Verfügbarkeit vor Ort er verlangt, beispielsweise wie oft der Architekt auf der Baustelle sein soll.
- Der Auftraggeber muss bei der Wertung dieses Kriteriums Abstufungen vornehmen. Es ist vergaberechtswidrig, wenn er nur zwei Wertungen vorsieht (Erfüllung der Anforderung = Höchstpunktzahl, Nichterfüllung = null Punkte).
(Beschluss vom 31.1.2007, Az: 1/SVK/124-06) (Abruf-Nr. 072380)
Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 2 | ID 111661