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  • 01.09.2006 | VOF

    Neuausschreibung wegen Mangel an Bewerbern?

    Hat ein öffentlicher Auftraggeber so hohe Ansprüche an die Bewerber gesetzt, dass nur wenige Bieter die Anforderungen erfüllen, darf er das VOF-Verfahren nicht mit dem Argument beenden, die Anzahl an Bewerbern sei zu gering, es mangele an Wettbewerb. Das hat die Vergabekammer am Oberlandesgericht Naumburg entschieden. In der konkreten Ausschreibung (Umnutzung eines Silo-Getreidespeichers zu einer Denkfabrik mit Büros und Wohnungen) hatten von 114 Büros nur zwei die Kriterien erfüllt. Einer der beiden „Gewinner“ musste nachträglich noch ausgeschlossen werden, weil sich herausstellte, dass seine Angebotsunterlagen unvollständig waren. Also blieb nur noch ein Büro übrig. Mit diesem hätte der Auftraggeber in konkrete Auftragsverhandlungen treten müssen, lautete das Urteil der Vergabekammer. Er war nicht berechtigt, das VOF-Verfahren abzubrechen und die Aufgabe neu auszuschreiben. (Beschluss vom 17.5.2006, Az: 1 Verg 3/06) (Abruf-Nr. 062392)  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 1 | ID 95730