03.06.2011 | VOF-Vergaben
Nachprüfungsanträge: So wahren Sie Ihre Rechte bei öffentlichen Vergabeverfahren
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Reinhard Voppel, RAe Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln
Wer in einem VOF-Verfahren einen Vergabeverstoß festgestellt hat, kann Rechtsschutz vor der Vergabekammer in Anspruch nehmen. Die Praxis lehrt aber, dass den Planungsbüros vor allem das Prinzip des Rechtsschutzverfahrens und die Fristenregelungen unbekannt sind. Lassen Sie Ihren Nachprüfungsantrag daran nicht scheitern.
Zweistufiges Verfahren
Bei öffentlichen Vergaben nach VOF hat der Gesetzgeber ein zweistufiges Rechtsschutzverfahren für Bieter installiert.
1. Rüge eines Vergabeverstoßes
Oberstes Ziel ist es, das Vergabeverfahren nicht zu belasten. Deshalb sollen Vergabeverstöße nach Möglichkeit korrigiert werden. Daher muss das Planungsbüro von ihm erkannte Verstöße umgehend beim Auftraggeber geltend machen, damit dieser eingreifen kann.
2. Nachprüfungsantrag
Erklärt der Auftraggeber, dass der reklamierte Vergabeverstoß aus seiner Sicht nicht vorliegt oder reagiert er überhaupt nicht, bleibt als letzte Möglichkeit der Nachprüfungsantrag.
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