01.10.2003 · Fachbeitrag · Vorsicht Honorarfalle
Planungsaufträge von WEG- Verwaltern
| Wenn Sie vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Auftrag erhalten, ist Vorsicht geboten. Derlei Auftragsvergaben sind nämlich regelmäßig nicht von den gesetzlichen Verwalterbefugnissen des Wohnungseigentumsrechts umfasst und können somit eine Gefahr für Ihr Honorar bedeuten. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg, die wir nachfolgend für Sie kommentieren. |
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