03.05.2010 | Wer haftet für übersehene Schäden am Altbau?
Bauen im Bestand nach Immobilienkaufberatung: Risiken kennen und minimieren
Architektur- und Ingenieurbüros werden zunehmend bei Immobiliengeschäften als Fachberater beteiligt. Knifflig sind dabei Beratungen, die im Vorfeld späterer Planungsleistungen für Umbauten (zum Beispiel Gewerbeprojekte) erbracht werden.
Stellt sich nämlich im Zuge des Umbaus (nach Kauf) heraus, dass die vorhandene Bausubstanz Schäden aufweist, deren Beseitigung die Kostenberechnung zur Entwurfsplanung in ungeahnte Dimensionen schnellen lässt, droht dem Berater, der den Kauf des Gebäudes empfohlen hat, ein haftungsrechtlicher Albtraum. Dagegen gilt es sich zu wappnen.
Erkunden von wertmindernden Schäden im Zuge der Beratung
Regel Eins lautet, dass Sie im Zuge der Beratungsleistungen für Immobilienkäufe technische und baurechtliche Mängel des ins Auge gefassten Objekts erkunden sollten. Empfehlen Sie Ihrem Auftraggeber eine - honorarpflichtige - Bestandsaufnahme und bieten Sie ihm diese Leistung an.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig