01.06.2007 | Werkvertragsrecht
Kranausleger über dem Nachbargrundstück
Immer wieder gibt es Streit darüber, ob der Kran der eigenen Baustelle über das Grundstück des Nachbarn schwenken darf. Diese Frage taucht vor allem dann auf, wenn nachbarliche Zustimmungen im Zuge der Baugenehmigung nur mit erheblicher Mühe erzielt werden konnten oder Nachbareinsprüche abgewehrt wurden. Die Antwort lautet: Ja, er darf; und zwar ohne dass das „Überschwenkrecht“ aufwendig eingeklagt werden muss. Das ist das Fazit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.
Wichtig: Das OLG hat zwei wichtige Einschränkungen gemacht:
1. Der auf das Nachbargrundstück überschwenkende Kran darf keine Lasten über das Nachbargrundstück transportieren.
2. Der Kran darf nur über das Nachbargrundstück schwenken, wenn der Nachbar den Luftraum über seinem Grundstück nicht selbst benötigt (was aber nur sehr selten der Fall sein dürfte).
(Urteil vom 26.2.2007, Az: 9 W 105/06) (Abruf-Nr. 071777)
Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 2 | ID 111635