01.07.2002 · Fachbeitrag · Wichtige Entscheidung des OLG Bamberg
Volles Honorar trotz teilweise nicht erbrachter Grundleistungen
| Die Leistung eines Architekten besteht in der Erstellung eines mangelfreien Bauwerks. Der Bauherr muss deshalb auch dann das volle Honorar zahlen, wenn einzelne der in § 15 HOAI vorgesehenen Teilleistungen nicht erbracht wurden. Diese für Sie positive Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg getroffen (Urteil vom 11.3.2002, Az: 4 U 26/01; Abruf-Nr. 020627). |
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