Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Wichtige Entscheidung des OLG Bamberg

    Volles Honorar trotz teilweise nicht erbrachter Grundleistungen

    | Die Leistung eines Architekten besteht in der Erstellung eines mangelfreien Bauwerks. Der Bauherr muss deshalb auch dann das volle Honorar zahlen, wenn einzelne der in § 15 HOAI vorgesehenen Teilleistungen nicht erbracht wurden. Diese für Sie positive Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg getroffen (Urteil vom 11.3.2002, Az: 4 U 26/01; Abruf-Nr. 020627). |