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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Zugriff auf elektronische Unterlagen

    Befugnisse der Betriebsprüfer erweitert

    | Die Finanzverwaltung darf ab kommendem Jahr vestärkt Zugriff auf Ihre EDV nehmen. Das ist das Fazit einschneidender Änderungen der Abgabenordnung (AO), die jetzt durch ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF, Schreiben vom 16.7.2001, Az: IV D 2 - S 0316 - 136/01; Abruf-Nr. 010927) konkretisiert worden sind. Für Ihr Büro ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, was Sie zu Ihrem Schutz bei Betriebsprüfungen wissen und veranlassen müssen. |