01.05.2007 | Zwei Urteile stärken Ihre Position
Auftraggeber halten Honorar-Unterlagen zurück: Endlich erfolgreich gegensteuern
Gute Nachrichten gibt es für alle Leser, die mit Auftraggebern zu tun haben, die Unterlagen vorenthalten, die Sie für die vollständige Honorarabrechnung benötigen. Die Rechtsprechung hat dieses Problem erkannt und sachgerecht gelöst.
KG Berlin: Planer hat Anspruch auf Herausgabe
Das Kammergericht (KG) Berlin hat klargestellt, dass Sie als Planer Anspruch darauf haben, dass Ihnen der Auftraggeber Auskunft über sämtliche honorarrelevanten Baukosten erteilt. Das KG hat sogar präzise Vorgaben gemacht: Ihr Auftraggeber muss sämtliche Aufträge und Rechnungen so ordnen und zusammenstellen, dass Sie in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Honorarabrechnung aufzustellen. Der Auftraggeber muss in diesem Zusammenhang auch seine Eigenleistungen offenbaren (Urteil vom 21.12.2006, Az: 27 U 182/05; Abruf-Nr. 071444).
Wenn Sie trotz Anspruch keine Unterlagen erhalten
Wenn sich Auftraggeber trotz allem weigern und Sie zwingen wollen, zeitraubende rechtliche Schritte zu einzuleiten, können Sie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nutzen (Beschluss vom 21.12.2006, Az: VII ZR 77/06).
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