· Nachricht · Auftraggeberberatung
LV: Müssen Materialpreisgleitklauseln aufgenommen werden?
| Die Ministerien geben derzeit Erlasse zu Preisgleitklauseln heraus. Viele Planer möchten wissen, wie damit umzugehen ist. Insbesondere geht es darum, ob und bei welchen Gewerken Materialpreisgleitklauseln in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden müssen. |
Antwort | Jeder Fall ist ‒ vom öffentlichen Auftraggeber ‒ selbst zu beurteilen. Planer können allenfalls Empfehlungen aussprechen. Folgende Punkte sind dabei aus rein fachlicher Sicht zu würdigen:
- Kurze Vertragslaufzeiten bei kleineren Projekten kommen häufig ohne diese Klauseln aus.
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