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  • · Nachricht · Auftragsbeschaffung

    Architektenwettbewerbe neu geregelt: RPW 2013 seit 1. März in Kraft

    | Am 1. März ist die novellierte Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in Kraft getreten. Sie soll Verbesserungen für Teilnehmer und Auslober bringen und den Architektenwettbewerb noch attraktiver machen, so die Urheber. |

     

    Die RPW 2013 hebt die Priorität des offenen Wettbewerbs hervor, der laut Richtlinie „die größtmögliche Lösungsvielfalt für eine Planungsaufgabe“ bietet. Gestärkt wird zudem der Träger des 1. Wettbewerbspreises, weil laut RPW „in der Regel der Gewinner“ eines Wettbewerbs auch den Planungsauftrag erhalten muss. Ferner wird der Zugang für junge und kleine Büros erleichtert, weil die RPW festlegen, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger durch geeignete Zugangsbedingungen angemessen beteiligt werden sollen. Die Richtlinie gilt unmittelbar für Projekte des Bundes und soll auch zeitnah von den Ländern und Kommunen eingeführt werden. Die vollständige Richtlinie finden Sie unter Abruf-Nr. 130720

    Quelle: ID 38379700