· Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung
Ihre Präsentation im VgV-Verfahren ‒ und wie sie der Auftraggeber dokumentieren muss
| Dem weiten Beurteilungsspielraum des Auftraggebers bei der Bewertung von Präsentationen steht eine Dokumentationspflicht mit hohen Anforderungen gegenüber. Aus der Dokumentation muss u. a. erkennbar sein, ob die Bewertung der Präsentation eines Bieters im Vergleich zu anderen Bewertungen plausibel ist. Das hat die VK Sachsen einem Auftraggeber ins Stammbuch geschrieben und das Verfahren in den Stand vor Versendung der Einladungen zum Präsentationstermin zurückgesetzt. PBP fasst die Aussagen der VK zur Präsentationswertung für Sie zusammen. |
Projektsteuerungsauftrag für Schulmodernisierung
Im konkreten Fall hatte der Auftraggeber Planungsleistungen für die Modernisierung eines Schulgebäudes im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Bewertet wurden das Projektteam, die Arbeitsaufgabe und das Honorar.
Ein Ingenieurbüro war mit der unten dargestellten Bewertung (zwei von drei Punkten im Kriterium Darstellung der Herangehensweise anhand eines Referenzprojekts in Bezug auf Kosten, Termine, Büroverfügbarkeit und Qualitäten) nicht zufrieden. Er griff untenstehende Begründung an. Der Vorwurf: Es handele sich ausschließlich um nichtssagende und formelhafte Formulierungen. Es sei nicht im Ansatz erkennbar, nach welchen Kriterien die Jury ihre „Kollektivbewertung“ vorgenommen habe.
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