· Fachbeitrag · Finanzierung
Investoren-Projekt: Ist das Projektsteuerungs-honorar sofort als Werbungskosten abzugsfähig?
von Diplom-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg
| Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung (= Projektsteuerung) im Rahmen der Herstellung einer Immobilie sind den sofort abzugsfähigen Finanzierungskosten zuzurechnen, wenn die finanzierende Bank die Projektsteuerung verlangt hat. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg. Wenn der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung bestätigt, können Investoren das Projektsteuerungshonorar viel schneller von der Steuer absetzen und ihre Liquidität verbessern. |
Die steuerliche Ausgangslage
Aufwendungen, die mit der Herstellung einer Immobilie in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen, gehören steuerlich zu den Herstellungskosten. Diese kann der Investor nur über die Abschreibung des Gebäudes steuermindernd geltend machen. Das gilt der „herrschenden Lehre“ nach auch für Honorare der Architekten und Fachplaner sowie der Projektsteuerer, die bei einem solchen Projekt anfallen.
Der Projektsteuerungs-Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg
In dem Berliner Fall hatten Investoren begonnen, mehrere Immobilien zu Vermietungszwecken zu errichten. Im Zusammenhang mit der weiteren Durchführung der Bauvorhaben stellten sie Darlehensanträge.
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