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Neubau von Mietwohnungen: BMF legt Gesetz zur steuerlichen Förderung vor
| Die Bundesregierung hat ihre Wohnraumoffensive mit einem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ konkretisiert. Zentraler Punkt ist eine 5-prozentige Sonderabschreibung, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 3 Jahren neben der normalen AfA gewährt wird. Erfahren Sie nachfolgend mehr für Ihre Bauherren-Beratung. |
Das Gesetz verfolgt das Ziel, neue Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen. Es hat folgende Eckpunkte:
- Die Sonder-AfA kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro pro m² Wohnfläche nicht übersteigen.
- Steuerlich gefördert werden aber nur Kosten bis max. 2.000 Euro pro m² Wohnfläche. Im Ergebnis existieren damit zwei Kappungsgrenzen: Eine für die generelle Inanspruchnahme und eine für die Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA.
- Die Sonder-AfA im neuen § 7b EStG beträgt bis zu 5 Prozent im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren. Insgesamt können damit in den ersten vier Jahren bis zu 20 Prozent abgeschrieben werden.
- Die reguläre Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG in Höhe von 2 Prozent pro Jahr kommt obendrauf.
- Gefördert werden Wohnungen, für der Bauantrag zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.12.2021 gestellt wird. Die Sonder-AfA setzt ferner voraus, dass neuer Wohnraum zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken über einen Zeitraum von zehn Jahren entsteht.
Wichtig | Das Gesetz soll noch im September im Kabinett behandelt und bis zum Jahresende endgültig verabschiedet werden Den Gesetzesentwurf finden Sie auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 204359
Quelle: ID 45495049