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  • · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    Auch im Stufenvertrag sind die Honorare aller Lph zu addieren

    | Ein Auftraggeber kann ein VgV-Verfahren nicht dadurch verhindern, dass er einen Planungsauftrag in Stufen untergliedert, bei dem die Honorare der jeweiligen Stufe die Schwellenwerte unterschreiten. Vielmehr sind die Planungsleistungen auch in dem Fall wertmäßig zu addieren und europaweit auszuschreiben, wenn der Schwellenwert überschritten wird (VK Westfalen, Beschluss vom 18.12.2019, Az. VK 1-34/19, Abruf-Nr. 213881 ). |

    Quelle: Ausgabe 03 / 2020 | Seite 3 | ID 45644756