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  • · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge

    Auftragswertberechnung: Auch im Stufenvertrag sind die Honorare aller Lph zu addieren

    | Ein Auftraggeber kann ein VgV-Verfahren nicht dadurch verhindern, dass er einen Planungsauftrag in Stufen untergliedert, bei dem die Honorare der jeweiligen Stufe die Schwellenwerte unterschreiten. Vielmehr sind die Planungsleistungen auch in dem Fall wertmäßig zu addieren und europaweit auszuschreiben, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Das hat die Vergabekammer (VK) Westfalen kargestellt. |

     

    Der Fall: Planung eines Feuerwehrhauses

    Im konkreten Fall sollten Planungsleistungen für ein neues Feuerwehrhaus ausgeschrieben werden (Lph 1 bis 9). Bei der Vorbereitung hatte der Auftraggeber festgestellt, dass dafür Honorare von 340.000 Euro netto fällig würden. Das hätte eine EU-weite Ausschreibung erfordert (VgV-Verfahren).

     

    Die wollte der Auftraggeber nicht. Also kam er auf den Gedanken, den Auftrag in Stufen (Lph 1 bis 4 und Lph 5 bis 9) zu zerteilen, wobei er sich die Vergabe der Stufe 2 (Lph 5 bis 9) vorbehielt. Bei beiden Vertragsstufen lag das Honorar unter dem Schwellenwert; eine beschränkte Ausschreibung schien so rechtlich möglich ‒ und wurde auch durchgeführt. Dagegen wandte sich ein Büro, das den Auftrag nicht bekommen hatte.