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Bundesregierung: Sonderschwellenwert für Planungsleistungen kommt nicht
| Im Februar hatte der Bundesrat einem bayerischen Entschließungsantrag zugestimmt, der u. a. einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen vorsah. Die Bundesregierung sieht dafür keinen Anlass. Die am 16.06. beim Bundesrat auf der Tagesordnung stehende VgV-Reform wird also ohne Schwellenwerterhöhung über die Bühne gehen. |
Der vergaberechtliche Hintergrund
Als Reaktion auf die Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 der Vergabeverordnung (VgV), die der Bundestag im Zuge der Anpassung des Vergaberechts an die eForms beschlossen hatte, forderte der Bundesrat einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen und freiberufliche Leistungen.
Die Stellungnahme der Bundesregierung
Für die Bundesregierung hat Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Stellung genommen. Er lehnt einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen ab und stützt seine Argumentation darin im Wesentlichen auf das WTO Government Procurement Agreement (GPA). Auch einer jährlichen anstelle der alle zwei Jahre erfolgenden Überprüfung der Schwellenwerte, die der Bundesrat gefordert hatte, erteilt die Bundesregierung eine Absage.
Weiterführende Hinweise
- Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates ‒ Dringender Handlungsbedarf bei der Anhebung der Schwellenwerte der Europäischen Union im Vergaberecht → Abruf-Nr. 235654
- Beitrag „Bundesrat entscheidet am 16.06. über VgV-Änderung: In Kürze werden tausende Planungsaufträge mehr EU-weit ausgeschrieben“→ Abruf-Nr. 48340704