· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Die Vergabe von Planungsleistungen nach der Neuregelung der VgV: Was Bieter wissen müssen
| Am 16.06.2023 hat der Bundesrat letztinstanzlich die „Verordnung der Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen ...“ abgesegnet. Sie tritt am Tag nach Veröffentlichung im BGBl in Kraft. In der Verordnung ist u. a. geregelt, dass die Auftragswertermittlung von Planungsleistungen in § 3 Abs. 7 S. 2 VgV gestrichen wird. Was hat das für Folgen? PBP klärt auf. |
Die vergaberechtlichen Grundsätze
Bei der ganzen Diskussion geht es um die Frage, wann Planungsleistungen EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Bei der Vergabe von Planungsaufträgen spielen das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV zusammen.
Die Regelung im GWB
In § 97 Abs. 4 GWB steht Folgendes:
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