· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Feuerwache: Erfahrungen im Feuerwachenbau erforderlich?
| Fordert der Auftraggeber als Nachweis der Fachkunde die Vorlage von Referenzobjekten, ist, je enger der Kreis der Referenzobjekte gezogen wird, der Eingriff in den freien Wettbewerb umso intensiver. Will eine Vergabestelle für den Bau einer Feuerwache nur solche Büros in die engere Wahl nehmen, die entsprechende Referenzen vorweisen, muss sie das deshalb gut begründen. Das hat die Vergabekammer Lüneburg entschieden. |
Im konkreten Fall schrieb eine Stadt Planungsleistungen für eine Feuer- und Rettungswache europaweit aus. Es sollten nur Büros in die engere Wahl kommen, die unter anderem mit bis zu drei Referenzprojekten von Feuer- bzw. Rettungswachen der Berufsfeuerwehr oder einer hauptamtlichen Wachbereitschaft mit mehreren Funktionsstellen innerhalb der letzten zehn Jahre aufwarten konnten. Gegen diese - seiner Meinung nach zu hohen - Anforderungen wehrte sich ein Planungsbüro mit einem Nachprüfungsantrag mit Erfolg. Auch die Vergabekammer Lüneburg war nicht davon überzeugt, dass die Planungsaufgabe - fehlerfrei und termingerecht - ausschließlich von Büros geleistet werden könne, die bereits über entsprechende Erfahrungen verfügen. Wenn dieses Kriterium so wichtig sei, müsse der Auslober das gut begründen. Da er dies im vorliegenden Fall aber nicht getan hatte, musste das Vergabeverfahren wiederholt werden (Beschluss vom 18.11.2011, Az. VgK-50/2011; Abruf-Nr. 114231).