· Nachricht · Öffentliche Aufträge
Nichtberücksichtigung: Wie detailliert ist sie zu begründen?
| Soll Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden, muss der Auftraggeber Ihnen den Namen des Erstplatzierten, den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die Gründe Ihrer Nichtberücksichtigung mitteilen. Sind Sie erst in der letzten Wertungsstufe gescheitert, muss er anhand der Wertungsmatrix deutlich machen, wo Ihr Angebot nicht konkurrenzfähig war. Das hat die VK Berlin öffentlichen Auftraggebern ins Stammbuch geschrieben. |
Mit „Ihr Angebot war nicht das wirtschaftlichste “ ist es auf jeden Fall nicht getan. Sie haben aber auch keinen Anspruch, die bepunktete Wertungsmatrix einzusehen. Im konkreten Fall hatte die Vergabestelle dem Bewerber mitgeteilt, dass er
- in einzelnen Unterkriterien nicht das beste Ergebnis erzielt,
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