· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Verhandlung im VgV-Verfahren: Mündliche Präsentation ist detailliert zu dokumentieren
| Bei der Vergabe von Planungsleistungen muss der öffentliche Auftraggeber nicht nur das geplante Objekt an sich, sondern auch die geplante Ausführung durch das Planungsbüro bewerten. Dabei sind die Anforderungen an den Detaillierungsgrad des Vergabevermerks besonders hoch, wenn die qualitative Bewertung im Wesentlichen auf einer mündlichen Vorstellung im Verhandlungsverfahren beruht. Weil ein Auftraggeber diese Vorgaben nicht korrekt umgesetzt hatte, hat die VK Bund dem Nachprüfungsantrag des knapp unterlegenen Büros stattgegeben und das Verfahren zurückversetzt. |
Nachprüfungsinstanz muss Wertung prüfen können
Ein hinreichendes Maß an Detaillierung ist für die VK insbesondere auch deshalb geboten, um den Nachprüfungsinstanzen eine Überprüfung der Wertungsentscheidung zu ermöglichen. Der Auftraggeber hatte Bewerbern die Zuschlagskriterien (Qualität 75 Prozent, Honorar 25 Prozent) einschl. der Unterkriterien und deren maximaler Bepunktung sowie Stichworte zu den erwarteten Inhalten der Präsentation über einen Link zu den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Allen Bewerbern war damit vor der Präsentation bekannt,
- auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber besonders ankam und
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