05.03.2020 · Nachricht · Öffentliche Aufträge
Referenzen: Bescheinigung Ihrer Bauherren ist nicht nötig
| Der öffentliche Auftraggeber kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie sich Referenzen von Ihren Ex-Auftraggebern bescheinigen (= verifizieren) lassen. Er muss die Referenzen auch so anerkennen. Das hat die VK Nordbayern klargestellt. |
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