· Nachricht · Öffentliche Aufträge
Schwellenwerte für 2024/2025 sind veröffentlicht
| Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren von der EU überprüft und im Regelfall auch angepasst. Zum 01.01.2024 ist die nächste Anpassung fällig. Die neuen Werte sind von der EU-Kommission am 15.11.2023 veröffentlicht worden. Bei Planungsleistungen steigt er von 215.000 Euro auf 221.000 Euro. |
Demnach gelten ab dem 01.01.2024 gemäß den Verordnungen (EU) 2023 /2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15.11.2023 folgende Schwellenwerte:
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Auftragsart | ab 01.01.2024 | bis 31.12.2023 |
Bauleistungen | 5.538.000 Euro | 5.382.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden) | 143.000 Euro | 140.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber) | 221.000 Euro | 215.000 Euro |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Nach der Änderung von § 3 Abs. 7 VgV: Wie werden Planungsleistungen jetzt ausgeschrieben?“, PBP 11/2023, Seite 18 → Abruf-Nr. 49752660
- Beitrag „TED-Recherche spart Zeit und Kosten: So informieren Sie sich über neue VgV-Ausschreibungen“, PBP 9/2023, Seite 21 → Abruf-Nr. 49611448
Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 2 | ID 49793596