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Und der Auftritt im Verhandlungsverfahren ist doch entscheidend
| „Der Gewinner steht doch von vorneherein fest“. „Das ist doch alles ein abgekartetes Spiel“. Diese Argumente hört man oft von Büros, die aus VgV-Verfahren nur als zweiter Sieger hervorgegangen sind. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München zeigt, dass dem Auftritt im Verhandlungsverfahren doch große Bedeutung zukommt und man das Ganze dort noch zu seinen Gunsten entscheiden kann. |
Im konkreten Fall sollte eine Schule saniert und erweitert werden. Ein Bieter war mit dem Erstbau befasst gewesen. Er unterlag im Verhandlungsverfahren und rügte Punktabzüge bei den Bewertungskriterien Präsenz vor Ort, Projektanalyse, interne Organisation sowie Arbeitsweise. Außerdem monierte er, dass es nicht glaubwürdig gewesen sei, dass alle Jurymitglieder des sechsköpfigen Bewertungsgremiums dem Sieger bei den genannten Kriterien jeweils die volle Punktzahl zuerkannt hätten. Das OLG hat diese Rüge mit einer ausführlich begründeten Entscheidung abgelehnt. Es konnte auf eine gut dokumentierte Vergabeverhandlung zurückgreifen und so erkennen, dass
- die Darstellung der Projektorganisation des Bieters widersprüchlich war,
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