· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
VgV: So präsentieren Sie bei „Projektleiter“ und „Darstellung von möglichen Lösungsansätzen“
| Die VK Baden-Württemberg hat interessante Aussagen dazu gemacht, wie ein Gremium bei den Kriterien „Projektleiter“ und „Darstellung von möglichen Lösungsansätzen“ Punkte vergeben darf bzw. unterschiedliche Bepunktungen rechtfertigen muss. Ziehen Sie daraus Schlüsse für Ihre eigene Bewerbung bzw. Präsentation. |
Darum ging es im konkreten Fall
Im konkreten Fall ging es um Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer Brücke. Das Büro, das auf dem zweiten Platz gelandet war, verfolgte mit dem Nachprüfungsverfahren in erster Linie das Ziel, sein Angebot bei den qualitativen Zuschlagskriterien höher zu bewerten. Es wollte bei jedem Kriterium die Bestnote erhalten. Argument: Der Auftraggeber muss jeden Punktabzug begründen oder die volle Punktzahl vergeben. Die VK hat den Nachprüfungsantrag abgeschmettert. Bei der Benotung stehe dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der lediglich dahingehend überprüfbar sei, ob die jeweiligen Noten plausibel vergeben worden sind (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2021, Az. 1 VK 3/21, Abruf-Nr. 225271).
Die Entscheidung ist nicht so sehr wegen ihres Ausgangs interessant als wegen der Begründung. Sie finden darin nämlich wichtige Aussagen, wie ein Auslober den Auftritt in der Verhandlung vor allem bei den Kriterien „Projektleiter“ und „Darstellung von möglichen Lösungsansätzen“ bewertet.
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