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  • 25.02.2025 · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    VgV: Bieterfragen sind bieteröffentlich zu beantworten

    | Aus dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot resultiert die Verpflichtung, Antworten auf Bieterfragen allen Bietern zur Verfügung zu stellen. Mitteilungsbedürftig sind damit insbesondere Bieterfragen, die zu einer Änderung der Vergabeunterlagen führen oder solche Antworten, die Auswirkungen auf die Kalkulation der Angebote haben. Das hat die Vergabekammer (VK) Nordbayern festgestellt. |