· Fachbeitrag · Öffentliche Planungsaufträge
Die „Zwei-Umschläge-Bewerbung“ in Hessen: Das Honorar spielt jetzt nur noch die zweite Geige
| Die Vergabe öffentlicher Planungsaufträge ist intransparent - und ungerecht, weil das Planungsbüro den Auftrag erhält, das das niedrigste Honorarangebot abgegeben hat. Solche Vorwürfe hört man immer wieder. Vielleicht nicht mehr lange. Abhilfe schaffen könnte das „Zwei-Umschläge-Bewerbungsverfahren“, das in Hessen seit dem 1. Juli 2013 gilt. Bei ihm spielt das Honorarangebot nämlich nur noch die zweite Geige. |
Das neue „Zwei-Umschläge-Verfahren“
Das Zwei-Umschläge-Verfahren ist Bestandteil des Hessischen Vergabegesetzes (HVgG), das am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Angebote für die technischen und den finanziellen Teil strikt getrennt werden. Sie werden in zwei unterschiedlichen, geschlossenen Umschlägen beim Auftraggeber eingereicht.
Die Vergabestelle befasst sich in der ersten Stufe des Verfahrens nur mit den „technischen“ Angeboten der Bewerber. Der Auftraggeber führt die Wertung in der ersten Stufe nur anhand der Angebotsteile durch, die die Dienstleistung als solche betreffen. Erfüllt ein Angebot die Anforderungen nicht, ist es gegebenenfalls auszuschließen
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