· Nachricht · Öffentliche Planungsaufträge
UVgO: Neue Regeln für Unterschwellenvergaben veröffentlicht
| Die Reform der Vergabe von Bau- und Planungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte ist abgeschlossen. Die „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte“ (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. |
Wichtig | Dass die UVgO im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, heißt nicht, dass sie schon in Kraft ist. Dazu bedarf es zusätzlich
- für den Bund der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 Bundeshaushaltsordnung
- für die Länder der Neufassung der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.
Ist das passiert, gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung vom April 2016 (VGV).