· Nachricht · Vergaberecht 2016
Mittelständische Büros durch Vergaberechts-Reform in Gefahr?
| Das Bundeswirtschaftsministerium muss das deutsche Vergaberecht bis zum 18. April 2016 an Europäisches Recht anpassen. Für Schlagzeilen sorgt die Neuregelung, dass bei der Ermittlung des Auftragswerts, ab dem EU-weit auszuschreiben ist, die Honorarwerte aller Planbereiche addiert werden sollen. Kritiker beklagen, dass das dazu führen wird, dass künftig schon kleinere Projekte europaweit ausgeschrieben werden müssen - und kleine und mittelgroße Büros auf der Strecke bleiben. |
Diese Neuregelung stößt nicht nur bei den Kammern auf Kritik. Auch die Politik hat sich des Themas angenommen. So geht etwa Thorsten Glauber, stellvertretender Vorsitzender der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, davon aus, dass künftig Planungsleistungen bei nahezu allen öffentlichen Bauvorhaben ab einem Auftragswert (Bauvolumen) von einer Mio. Euro europaweit ausgeschrieben werden müssen. Nicht nur Glauber befürchtet, dass eine solche Regelung dramatische Folgen haben könnte: Existiere in Deutschland bisher noch eine mittelständisch geprägte Struktur von Architektur- und Ingenieurbüros, bestehe mit Änderung der Vergaberegelungen die Gefahr einer massiven Konzentration hin zu einigen wenigen großen Kapitalgesellschaften. Die Freien Wähler fordern die Bayerische Staatsregierung daher mit einem Dringlichkeitsantrag auf, sich auf Bundesebene gegen die geplante Reform einzusetzen.
Wichtig | Egal, wie die Reform am Ende aussehen wird: Sicher ist, dass das bestehende Vergaberecht in ganz vielen Punkten geändert wird. Jedes Büro, das sich ab dem 18. April 2016 noch erfolgreich um öffentliche Aufträge bewerben will, muss sich informieren und fortbilden. PBP Planungsbüro professionell reagiert darauf mit einem zweitägigen Lehrgangsangebot „Erfolgreich bewerben und ausschreiben im Vergaberecht 2016“. Termin: 3. bis 4. März 2016. Mehr dazu in Kürze an dieser Stelle. Wenn Sie an dem Lehrgang interessiert sind und mehr wissen wollen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an pbp.iww.de, Stichwort „Vergaberecht 2016“.