· Fachbeitrag · VOF-Aktuell
VK Baden-Württemberg: Verhandlungsverfahren muss fair verlaufen und dokumentiert werden
| Die Anforderungen an die Transparenz von Entscheidungen in VOF-Verfahren steigen weiter an. Auftragsvergaben nach „Gutsherrenart“ werden immer seltener. Das ist das Fazit einer aktuellen Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg, die für alle Planungsbüros, die sich an öffentlichen Ausschreibungen nach VOF beteiligen von hohem Interesse ist. |
Das Verhandlungsverfahren als Dreh-und Angelpunkt
Im Verhandlungsverfahren, für das sich in der Regel zwischen drei und sechs Teilnehmer aus dem Auswahlverfahren qualifizieren, entscheidet sich, wer letztlich den Auftrag für die Planungsleistungen erhalten soll. Hier kommt es auf alle Einzelheiten an. Planungsbüros, die es bis ins Verhandlungsverfahren geschafft, aber den Auftrag letztlich dann doch nicht bekommen haben, beklagen gelegentlich, dass sie nicht ausreichend (und nachvollziehbar) informiert wurden, warum sie sich nicht durchsetzen konnten.
Vergabekammer stellt sechs Regeln auf
Dem könnte eine akluelle Entscheidung der VK Baden-Württemberg abhelfen. Die VK hat für nämlich für künftige VOF-Verfahren sechs Grundsätze aufgestellt (VK, Beschluss vom 18.7.2011, Az. 1 VK 34/11; Abruf-Nr. 121562):
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