· Fachbeitrag · VOF
Bis wann muss man einen Vergabeverstoß rügen?
| Bis wann ein nicht berücksichtigter Bewerber einen Vergabeverstoß rügen muss, war bisher unklar. Die VOF sagt dazu nämlich nichts Konkretes aus. Jetzt hat die Vergabekammer Brandenburg Stellung bezogen. Danach müssen Bewerber, die mit den Entscheidungen der Vergabestelle nicht einverstanden sind, einen Vergabeverstoß bei einfachen Sachverhalten innerhalb von ein bis drei Tagen, in der Regel aber binnen drei und fünf Tagen rügen (VK Brandenburg, Beschluss vom 17.1.2012, Az. VK 55/11; Abruf-Nr. 122674 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 2 | ID 34722900