· Fachbeitrag · Abschlagszahlungen
Liquiditätssicherung in der Lph 8: So weisen Sie den erreichten Leistungsstand nach
| Wie wird der ordnungsgemäße Leistungsstand in der Lph 8 nachgewiesen, wenn der Auftraggeber nicht bereit ist, eine Schätzung anhand der Grundleistungen zu akzeptieren? Die Antwort auf diese Frage, die sich bei mittleren und großen Projekten stellt, ist aus zwei Gründen wichtig: Zum Einen ist das Honorarunterdeckungsrisiko in der Lph 8 am größten. Zum Zweiten dauert die Lph 8 oft sehr lange. Im Ergebnis geht es darum, dass Sie Honorar nicht hinterherlaufen, sondern rechtzeitig Abschlagszahlungen in angemessener Höhe erhalten. Der Beitrag weist Ihnen den Weg. |
Die häufigsten Streitfälle bzw. Kürzungsgründe
Die Praxis lehrt, dass Rechnungsempfänger den erreichten Leistungsstand in der Lph 8 oft künstlich herunterrechnen, um für sich auf der sicheren Seite zu sein. Drei Kürzungstatbestände sind besonders oft anzutreffen:
Sicherheitsabschlag wegen unpräzisen Leistungsstands
Der erreichte Leistungsstand wird oft nicht anerkannt, weil er nicht präzise aufgeschlüsselt ist (Sicherheitsabschlag).
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