28.05.2020 · Nachricht · Anrechenbare Kosten
Wann der Tragwerksplaner Kosten selbst berechnen kann
| Der Tragwerksplaner muss keine eigenen Kostenermittlungen erstellen. Um sein Honorar berechnen zu können, muss ihm der Auftraggeber die Kostenberechnung des Objektplaners vorlegen. Geschieht dies nicht, kann der Tragwerksplaner selbst eine Kostenberechnung erstellen. Diese ist dann wirksame Basis seiner Honorarberechnung, wenn sie der Auftraggeber nicht konkret bestreitet. Das hat das KG Berlin (Urteil vom 12.05.2020, Az. 21 U 125/19, Abruf-Nr. 215740 ) klargestellt. |
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