· Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung
Vergabeverfahren bei öffentlichen Projekten: Honorarkalkulation wird zum Tagesgeschäft
| Viele Leser fragen an, ob es bei Vergabeverfahren einheitliche Regelungen für die Prinzipien der Honorarermittlungen gibt, die der Angebotsabfrage und der Auswertung zugrunde zu legen sind. Hintergrund der Frage ist, dass zu Zeiten der verbindlichen Mindestsätze fast durchwegs einheitliche Honorarangaben zu einzelnen Honorarkomponenten abgefragt worden waren, was die Kalkulation deutlich einfacher gemacht hatte. PBP bezieht zur aktuellen Situation Stellung. |
Auslober kann Honorarparameter selbst bestimmen
Festzuhalten ist, dass die Honorare bis hin zu den Tafelwerten der HOAI 2021 nur noch Orientierungswerte darstellen und damit die Ermessensspielräume für Auslober dementsprechend gestiegen sind. Das bedeutet im Ergebnis, dass damit auch die Prinzipien und Berechnungsparameter für die Honorarabfragen sehr unterschiedlich ausfallen können.
Die nachfolgenden Ausführungen basieren folglich auch darauf, dass die HOAI 2021 ohne honorartechnische Einschränkung, also auf Basis von Orientierungswerten, Kalkulationsbestandteil ist und Vertragsbestandteil werden soll. Ist in der Ausschreibung jedoch ausnahmsweise vorgegeben, dass die HOAI als verbindliche Preisregelung anzuwenden ist, sieht es anders aus.
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