· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Generalplanerverträge: Honorardumpingbestrebungen erkennen und erfolgreich abwehren
| Mit der Unverbindlichkeit der ehemaligen Preisrechtsregelungen der HOAI gehen auch unterschiedliche Tricks einher, das Honorar merklich nach unten zu drücken. Besonders oft kommt das aktuell bei Generalplanerverträgen vor. PBP schildert aktuelle Vorgehensweisen öffentlicher wie privater Auftraggeber und bietet Lösungsansätze für Generalplaner. |
Der Fall: Anrechenbare Kosten werden stark reduziert
Im Kern geht es darum, dass die Auftraggeber durchsetzen wollen, dass die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 der Technischen Ausrüstung nur in einem Leistungsbild als anrechenbare Kosten enthalten sind. Beim Leistungsbild Gebäude sollen sie daher nicht noch einmal anrechenbar sein.
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Ein Generalplaner nimmt an einem Vergabeverfahren teil. Er stellt fest, dass im Vertragsentwurf für den Generalplanervertrag (Leistungsbilder: Gebäude, Technische Ausrüstung [TA], Freianlagen und Verkehrsanlagen) bei den anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude (sinngemäß nachgestellt) folgendes vorgegeben ist:
„Innerhalb des Generalplanervertrags sind die Kosten der Kostengruppe 400 bereits bei der Fachplanung der Technischen Ausrüstung als anrechenbare Kosten enthalten. Beim Leistungsbild Gebäude sind sie daher nicht noch einmal anrechenbar. Damit werden für das Leistungsbild Gebäude nur die Kosten der Kostengruppe 300 als anrechenbare Kosten vereinbart. |
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