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  • · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Bemessung des Umbauzuschlags: Bauherren mit baufachlicher Bewertung überzeugen

    | Der Umbauzuschlag kann in der Neuen HOAI bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Grundhonorars vereinbart werden. Eine weitergehende Bewertungsregelung gibt es in der HOAI nicht, sodass die Vertragspartner in der weiteren Festlegung frei sind. Unsere Empfehlung: Überzeugen Sie die Bauherrenschaft mit einer Berechnung des Umbauzuschlags anhand von baufachlichen Kriterien. |

    Die Ausgangslage

    Die HOAI 2009 regelt die Honorierung von Planungsleistungen im Bestand neu (§ 35 HOAI). In der Praxis stellt sich also die Frage, wie man einen leistunsgerechten Umbauzuschlag berechnet, gegenüber dem Auftraggeber verargumentiert und durchsetzt.

     

    1. Ein Ermittlungsschema wurde schon vorgestellt

    In WIA Ausgabe 12/2009, Seite 4 hatten wir Ihnen einen ersten Vorschlag für ein Bemessungsschema vorgestellt. Dieses führt formal die beiden Honorartatbestände aus der Alten HOAI (Umbauzuschlag und anrechenbare Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz) zusammen und leitet daraus den Umbauzuschlag ab. Das Schema entspricht der amtlichen Begründung zur HOAI 2009 und hat sich in der Fachwelt in den letzten Monaten weitgehend etabliert.