22.12.2014 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Selbst der Bundesrechnungshof ist für Bestandsaufnahmen
| Die baufachliche Bestandsaufnahme und die technische Substanzerkundung der vorhandenen Bausubstanz sind als Besondere Leistung in der HOAI 2013 erfasst. Viele Auftraggeber beauftragen diese wichtigen Besonderen Leistungen aber immer noch nicht, um Honorar zu sparen. Dabei sparen sie aber an der falschen Stelle. Das hat selbst der ausgabenkritische Bundesrechnungshof (BRH) festgestellt. |
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