02.01.2025 · Nachricht · Bauhandwerkersicherung
Honorarsicherung über § 650f BGB: BGH regelt Verjährungsfrage
| Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB 2018 (bzw. § 648a BGB in der Fassung bis 2017) beginnt taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach Sicherheit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im konkreten Fall war das für den Architekten ungünstig; denn so war sein Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung verjährt. Er hatte sie ein paar Tage zu spät eingeklagt. |
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