· Fachbeitrag · Baukostensteigerung
Unwirtschaftliche Planung bzw. Ausschreibung: Schadenersatz fordernder Bauherr hat‘s schwer
| Wenn Ihnen ein Bauherr vorwirft, unwirtschaftlich geplant oder ausgeschrieben zu haben und damit zu hohe Baukosten „produziert“ zu haben, schießt er damit oft übers Ziel hinaus. Darauf hat die Rechtsprechung eben erst wieder in Gestalt des OLG München und des LG Flensburg hingewiesen. PBP stellt Ihnen die Entscheidungen vor und zeigt Ihnen erfolgversprechende Wege, um das Problem „unwirtschaftliche Planung bzw. Ausschreibung“ (und in der Folge Honorarkürzungsdrohungen oder Schadenersatzforderungen) gar nicht erst entstehen zu lassen. |
OLG München: Vergaben ohne Ausschreibung per se teurer?
Verschiedentlich wird behauptet, dass der Verzicht auf eine Ausschreibung automatisch zu unwirtschaftlicheren Angebotspreisen und damit vermeidbaren Mehrkosten führt. Ein solcher Fall lag dem OLG München vor.
Unspezifizierter Vorwurf begründet keinen Schadenersatzanspruch
Das OLG hat klar Position bezogen und festgestellt: Allein mit dem Vorwurf, „sämtliche Gewerke außer den Gewerken Rohbau und Spenglerarbeiten seien nicht ausgeschrieben worden, was zu Mehrkosten von 20 Prozent geführt habe“, könne der Auftraggeber keinen Schadenersatzanspruch gegen den Planer herleiten. Ein solcher, auf einer allgemeinen Annahme basierender, Vorwurf sei nicht hinreichend nachvollziehbar (OLG München, Urteil vom 20.11.2018, Az. 28 U 705/15 Bau, Abruf-Nr 219100; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 23.09.2020, Az. VII ZR 252/18).
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