· Fachbeitrag · Beratungspflichten
Kostenexplosion im Bauwesen: Wann haben höhere Kosten Auswirkungen auf Ihr Honorar?
von Dip.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, öbuv Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, Vellmar
| Die Kostenexplosion im Bauwesen, insbesondere bei den Baustoffkosten, erfordert von Ihnen Beratungsleistungen. Je nach vertraglicher Situation und Planungsfortschritt stehen unterschiedliche Lösungen an. PBP stellt Ihnen die drei häufigsten Fallkonstellationen vor und unterstützt Sie mit Lösungsvorschlägen. |
1. Vertrag läuft ‒ Kostenberechnung ist bereits erstellt
Wenn Sie sich in einem Vertragsstadium befinden, in dem Sie die Kostenberechnung zum Entwurf, sprich die Lph 3, bereits erstellt haben, sollten Sie zunächst Ihren Auftraggeber darauf hinweisen, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung mit höheren Kosten im Zuge der Ausschreibungen und Beauftragungen von Bauunternehmen zu rechnen ist. Damit bereiten Sie ihn rechtzeitig auf etwaige Kostenexplosionen bei Ausschreibungsergebnissen vor.
Auftraggeber über projektübergreifende Kostensituation aufklären
Ihre Beratung kann selbstverständlich nur insoweit auf Datenmaterial zurückgreifen, wie Ihnen sachgerechte Informationen zugänglich sind. D. h., dass zunächst eine grobe beratende Einschätzung hinreichend ist. Das betrifft jedoch nur die Beratungspflicht. Im Zuge der konkreten Leistungserbringung im weiteren Vertragsablauf ist genau zu unterscheiden, welche einzelne Leistung schon erbracht ist und welche noch bevorsteht.
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